Satzung

Satzung des Anglerverein Prieros e.V.


§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsstand des Vereins
1. Der Verein führt den Namen Anglerverein Prieros e.V. gegr. 1928 und ist ordentliches Mitglied des Kreisanglerverband Dahme Spreewald e.V.
Im nachfolgendem AV Prieros e.V. genannt.
2. Der Verein ist Rechtsnachfolger der Ortsgruppe Prieros des DAV (diese Nachfolgerin des Allgemeinen Anglerbundes Deutschland in Prieros).

3. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Der Sitz des Vereins ist 15754 Heidesee, Zum Badestrand 7


§ 2
Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der AV Prieros e.V. ist eine selbstständige Vereinigung von Angler und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Hege und Pflege der an und in Gewässern lebenden Tier- und Pflanzenarten, sowie der Schutz und nötigenfalls die Wiederherstellung deren Biotops
- die aktive Mitarbeit im Natur- und Umweltschutz
- die Förderung des Breitensports nach vereinsspezifischer Art
- die Förderung und Anleitung der Vereinsjugend
3. Der AV Prieros e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Ziele und Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, welche dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Sein Vorstand wird gewählt, arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und ist gegenüber seinen Mitgliedern rechenschaftspflichtig. Der AV Prieros e.V. arbeitet auf Grundlage der Verfassung und der geltenden Gesetze des Landes Brandenburg, sowie mit der Erwerbsfischerei, den entsprechenden wissenschaftlichen und staatlichen Institutionen und den Vereinigungen zusammen, welche sich für die Gestaltung der Landeskultur, dem Schutz der Natur und Umwelt, sowie für den Sport einsetzen.
4. Der AV Prieros e.V. verhält sich religiös, parteipolitisch neutral und lehnt rassistische Neigungen jeglicher Art als Bestandteil seiner Ziele und Zwecke unwiderruflich ab.



§ 3
Zusammensetzung und Mitgliedschaft
1. Der AV Prieros e.V. setzt sich zusammen aus:
- seinen ordentlichen Mitgliedern,
- seinem gewählten Vorstand,
- seinen Ehrenmitgliedern,
- seinen fördernden Mitgliedern

1.1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person ab dem 8. Lebensjahr werden, welche die Satzung und ihre dazu bestehenden Ordnungen, die Satzung des Landesanglerverbandes Brandenburg, sowie die Satzung des Deutschen Anglerverbandes anerkennt und danach handelt.

1.2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus von den ordentlichen Mitgliedern vorgeschlagenen und durch Wahl bestätigten Mitgliedern. Er arbeitet im Auftrag und zum Nutzen der Mitglieder und ist verantwortlich für die Durchführung, Koordinierung von sportlichen und außersportlichen Maßnahmen des Vereins im Interesse und zum Wohle der Mitgliedschaft und der Allgemeinheit.

1.3. Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um die Belange des Vereins und oder den Natur- und Umweltschutz verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden durch ein ordentliches Mitglied oder dem Vorstand vorgeschlagen und mittels Abstimmung per einfacher Mehrheit ernannt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und verfügen über kein Stimmrecht.

1.4. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen, sowie Personen des öffentlichen Rechts werden, welche die Ziele und Zwecke, sowie die dazu notwendige Arbeit des Vereins unterstützen und fördern. Fördernde Mitglieder verfügen über kein Stimmrecht, auch nicht über die Rechte ordentlicher Mitglieder. Sie werden mittels Mehrheitsbeschluss durch den Vorstand aufgenommen.

§ 4
Rechtsvertretung
1. Der AV Prieros e.V. wird nach innen und außen durch seinen Vorstand vertreten und setzt sich zusammen aus:

- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem 1. Schatzmeister
- dem Schriftführer
- dem Sportwart

2. Der 1. Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt der 2. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied die Vereinsvertretung nach innen und außen. Der Vorstand ist berechtigt andere Personen mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung zu beauftragen.

§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Recht auf Unterstützung und Förderung im Rahmen dieser Satzung und den dazu bestehenden Ordnungen. Es besteht das Recht nach Ablegung der Prüfung für den Fischereischein-A eine Angelberechtigung des DAV zu erwerben. Es besteht weiterhin das Recht, vereinseigene Einrichtungen innerhalb der Festlegungen bestehender Ordnungen zu nutzen. Über die Entrichtung von Aufwandsentschädigungen für den Verein ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr andere ordentliche Mitglieder, oder sich selbst zur Wahl einer Funktion im AV Prieros e.V. vorzuschlagen, oder zu wählen.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht diese Satzung und ihre dazu bestehenden Ordnungen, die Satzung des Landesanglerverbandes, sowie die Satzung des Deutschen Anglerverbandes anzuerkennen und danach zu handeln.

§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im AV Prieros e.V. erlischt durch:
- Kündigung bis zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres zu dessen Ende.
- Ausschluss, welcher nach einer Abmahnung und Verhandlung durch den Vorstand ausgesprochen werden kann, wenn gröblich gegen die Interessen des Deutschen Anglerverbandes, oder seiner beigetretenen Organisationen und Vereinen verstößt und oder dem öffentlichen Ansehen schadet.
- Den Tod natürlicher Mitglieder.

§ 7
Organe
Die Organe des AV Prieros e.V. sind:
- Jahreshauptversammlung
- Mitgliederversammlungen
- Vorstand

1. Das höchste Organ ist die Jahreshauptversammlung. Sie tritt im 1. Quartal des Geschäftsjahres ordentlich zusammen und beschließt über die weitere Entwicklung des AV Prieros e.V., über Änderungen der Satzung und weitere Anträge. Die weiteren Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind im Abstand von 3 Jahren die Wahl des 1. Und 2. Vorsitzenden, Schatzmeisters, Schriftführers, des Sportwartes und Mitglieder des erweiterten Vorstandes in seinem vorher festgelegten Umfang.
Darüber hinaus wählt sie im gleichen Abstand zwei vom Vorstand unabhängige Kassenprüfer, welche die Aufgaben der Beschluss- und Kassenprüfung haben.
Die Jahreshauptversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes über das vergangene Geschäftsjahr entgegen und prüft, ob Entlastung des Vorstandes erteilt werden kann.
Bei Wahlen entlastet sie nach vorheriger Prüfung den Vorstand von seiner Geschäftstätigkeit.
Die Jahreshauptversammlung wird einmal im Geschäftsjahr ordentlich durch schriftliche Einladung einberufen. Diese Einladung hat 4 Wochen vor dem Termin zu erfolgen.
Bei Dringlichkeit kann sie vom Vorstand außerordentlich einberufen werden.
Sie muss außerordentlich einberufen werden, wenn 30% aller ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes dies fordern. Die Tagesordnung ist Bestandteil der Eröffnung.
Bei außerordentlichen Hauptversammlungen sind die Form und Frist nicht gebunden.

2. Die Mitgliederversammlung tritt 4-mal im Jahr zusammen.
Sie nimmt den zwischenzeitlichen Standpunkt von Beschlüssen der Jahreshauptversammlung entgegen. Weiterhin wird allgemeiner Informationsaustausch vorgenommen und Koordinierung des Vereinslebens beschlossen.
Die Sitzungstermine werden durch den Jahresarbeitsplan bekannt gegeben.

3. Der Vorstand tritt 4-mal im Geschäftsjahr zusammen. Er nimmt die Arbeit des AV Prieros e.V. zwischen den Mitgliederversammlungen war. Der Vorstand ist verantwortlich für die Organisation von sportlichen und außersportlichen Veranstaltungen des AV Prieros e.V. und legt Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens fest.

§ 8
Kassen- und Beschlussprüfung
Außerhalb der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen prüfen einmal im Geschäftsjahr die Kassenprüfer das Finanz- und Beschlusswesen des AV Prieros e.V. auf Rechtmäßigkeit und inhaltlicher Gestaltung im Sinne der Vereinssatzung vor der Jahreshauptversammlung.

§ 9
Protokoll- und Beschlusswesen
1. Über alle Zusammenkünfte des Vereines (ausgenommen Veranstaltungen mit sportlichem Charakter) sind Protokollen anzufertigen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren. Für die Richtigkeit der Protokolle zeichnet der Schriftführer und der Vorsitzende.
2. Alle ordentlich einberufenen Versammlungen des AV Prieros e.V. sind beschlussfähig, wenn 30% der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Davon ausgenommen ist die Mitgliederversammlung, die über die eventuelle Auflösung des AV Prieros e.V. beschließen soll.
Vorstandssitzungen sind nur beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§ 10
Finanzierung
Der AV Prieros e.V. finanziert sich aus:
- Beiträgen der Mitglieder
- Sammlungen
- Spenden
- Fördermittel
- Zuwendungen
- Einnahmen aus vereinseigenen Einrichtungen und Gebühren


§ 11
Ehrung zu besonderen Anlässen
Für verdiente ordentliche Mitglieder können, nach Vorstandsbeschluss, Ehrungen entsprechend der Auflistung vorgenommen werden
Geburtstage:
Bei 30,40,60,70,80,85,90 und 95 Jahre einen Strauß und eine
Karte im Wert von 20,00€

Bei 50,65,75 und 100 Jahre eine Karte und einen Präsent.
Wert ca. 50,00€

Bei Hochzeit, Silberhochzeit und Goldene Hochzeit
eine Karte und einen Präsent. Wert ca.50,00€

Bei Beerdigung einen Kranz Wert ca. 50,00€

Bei Urnenbeisetzung einen Strauß Wert ca. 25,00 €

Bei Vereinsjubiläum 20,25,30,40,50,60,70 und 75 Jahre
einen Strauß und eine Karte Wert ca.25,00€

§ 12
Auflösung des AV Prieros e.V.
Der AV Prieros e.V. soll aufgelöst werden, wenn die Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben ist oder andere vom Gesetzgeber bestimmte Bedingungen nicht mehr zu erfüllen sind. Für die Auflösung der AV Prieros e.V. ist extra eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung notwendig. Hier müssen mindestens 2/3 aller anwesenden ordentlichen Mitglieder einer Auflösung zustimmen.

Bei Vereinsauflösung ist ein Liquidationsvorstand zu wählen, welcher die Zuwendung der Vereinsmittel nach Deckung aller Verbindlichkeiten mit vorheriger Zustimmung des Finanzamtes Königs Wusterhausen, ausschließlich gemeinnützigen Zwecken bestimmt.

§ 13
Schlussbestimmungen
Hiermit ist der Vorstand ermächtigt etwaige zur Genehmigung dieser Satzung notwendigen Änderungen vorzunehmen.

§ 14
In Kraft treten
Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.05.1997 in Kraft.